Ausbildung.

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Gesellenprüfungsbestandteile

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1. Theoretische Prüfung

(in Verbindung mit der Berufsschule)

  • schriftliche Prüfung
  • mündliche Prüfung
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2. Praktische Prüfung

  • dreigliedrige Brücke bestehend aus einer Vollgußkrone, einer Verblendkrone (Keramikverblendung)und einem Zwischenglied in einem Mittelwertartikulator.
  • partielle Modellgußprothese bestehend aus einer fertiggestellten Prothese mit festgelegtem Befund in einem Mittelwertartikulator.
  • 28er (Totale Prothesen) bestehend aus einer totalen Oberkiefer und einer Unterkiefer Aufstellung im Mittelwertartikulator in Wachs ausmodelliert.
  • Primärteil einer Teleskopkrone die eine circuläre Fräsung ohne Stufe, einer vorgegebenen Friktionsflächenlänge und zwei gegenüberliegende parallele Flächen beinhaltet.
  • Vollgußkrone in Wachs mit Einarbeitung eines konfektionierten Geschiebes bestehend aus einer Wachskrone einer gefräßten Umlaufraste unter Berücksichtigung der gemeisamen Einschubrichtung des konfektionierten Geschiebe.

Das Ziel einer Zahntechnikerausbildung in den 3,5 Jahren Lehrzeit besteht also darin Fertigkeiten mit Gipsen, Einbettmassen, Wachse, Kunststoffen, arbeiten mit verschiedenen Legierungen (Edelmetallen und Nichtedelmetallen) und sonstige notwendige Hilfsmaterialien zu erlernen.
Für weitere Auskünfte bezüglich der Ausbildung im Zahntechnikerhandwerk steht Zahntechnikermeister Herr Ralf Niggenaber gerne als Ansprechpartner bereit.