Edelmetalltechnik.

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VMK-Krone

Eine VMK-Krone ist ein Zahnersatz aus einer Mund verträglichen
Legierung mit einer keramischen Ummantelung. Der Zweck dieser angefertigten Krone besteht darin, einen Zahn in seiner anatomischen Form in die Zahnreihe einzuarbeiten. Nur diesmal wird dazu eine keramische Masse in der vorher ausgesuchten Zahnfarbe verarbeitet. Dieses aussuchen der Zahnfarbe wir in der Zahnarztpraxis oder direkt im Labor durchgeführt. Bei der Wahl der Legierung gibt es mehrere Möglichkeiten.

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Inlays

Ein Inlay ist eine im Labor gefertigte Füllung aus speziell dafür geeigneten Legierung (Goldinlay), aus Keramik (Keramikinlay) oder aus Kunststoff (Kunststoffinlay). Diese verschiedenen Inlays sind ein Alternative an Stelle einer Amalganfüllung beim Zahnarzt. Bei der Lösung ein Inlay aus einer keramischen Masse oder Kunststoff anzufertigen muss vorher die Zahnfarbe bestimmt werden. Bei dieser Art des Zahnersatzes ist der Punkt der Ästhetik höher als bei einem Goldinlay. Ein auffallen fast nahezu ausgeschlossen. So gefertigte Inlays sind ein Zahnersatz welcher komplett privat berechnet wird, d.h. man bekommt keinen Zuschuss von der Krankenkasse.

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Vollgusskrone

Eine Vollgusskrone ist ein Zahnersatz aus einer Mund verträglichen Legierung. Der Zweck dieser angefertigten Krone besteht darin, einen Zahn in seiner anatomischen Form in die Zahnreihe einzuarbeiten. Bei der Wahl der Legierung gibt es mehrere Möglichkeiten.

K-Vollgußkronen 46,47

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Brücke

Die Brücke ist ein Zahnersatz wo fehlende Zähne überbrückt werden(deshalb Brücke).Sie besteht aus zwei beschliffenen Zähnen und mindestens einem Brückenglied(fehlender Zahn). So einen Ersatz kann man keramisch verblenden oder auch mit Kunststoff. Die keramisch verblendete Brücke (VMK-Brücke) ist die gebräuchlichste. Die Zahnfarbe wird am Patienten in der Praxis oder im Labor ausgesucht. Bei der Wahl der Legierung hat man mehrere Möglichkeiten.

UK-VMK Brücke 35,36,37 mit der Besonderheit 35 Vollverblendung 36 nur mit einer Teilverblendung zur Wange 37 eine Vollgusskrone. Die Verblendungen sind eine Sonderleistung und werden nicht von der Krankenkasse bezuschusst.